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Willkommen beim FitNIS2-Navigator
Unser NIS-2-Navigator führt Sie durch eine Betroffenheitsprüfung an deren Ende Sie eine fundierte Einschätzung erhalten, ob und in welchem Umfang Ihre Unternehmen von den Anforderungen des NIS-2-Gesetz betroffen ist. Weitere Informationen finden sie auf der Website des BSI unter NIS-2-Betroffenheitsprüfung.
Zusätzlich können Sie eine Bestandsanalyse der bereits umgesetzten Maßnahmen zur Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen durchführen. Diese basiert auf den Anforderungen der 16 NIS-2 Themencluster.
Im Anschluss erhalten Sie konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen, mit denen Sie direkt in die Umsetzung starten können. Diese sind auf Ihre individuellen Antworten abgestimmt und helfen Ihnen die Anforderungen des NIS-2-Gesetzes schrittweise in ihrem Unternehmen zu etablieren.
Hinweis: Der Navigator basiert auf dem aktuellen NIS-2-Gesetz und bietet eine grundlegende Orientierung. Er ersetzt keine individuelle, rechtsverbindliche Beratung.
Der Navigator wurde vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt, bietet aber auch darüber hinaus Orientierung für alle, die sich mit den neuen Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit vertraut machen möchten. Da für eine realistische Einschätzung ein gewisses Gesamtverständnis über Strukturen, Ressourcen und Abläufe im Unternehmen notwendig ist, empfiehlt sich die Nutzung insbesondere durch Geschäftsführende oder IT-Verantwortliche.
Wir freuen uns über Ihr Feedback um den FitNIS2-Navigator kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Betroffenheitsprüfung starten
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Was bedeutet das für Sie?
Auf Basis Ihrer Antworten gehen wir davon aus, dass Ihre Organisation unter das NIS-2-Gesetz fällt.
Starten Sie jetzt die Selbstprüfung, um herauszufinden, welche konkreten Maßnahmen Sie zur Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen bereits umsetzen und welche Sie ergreifen sollten.
Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein, um jederzeit zu Ihrem persönlichen Bearbeitungsstand zurückkehren.
Ihre Daten unterliegen unserem Datenschutz.
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Ihr Unternehmen ist voraussichtlich nicht vom NIS-2-Gesetz betroffen.
Diese Einschätzung basiert ausschließlich auf den von Ihnen gegebenen Antworten und dient der ersten Orientierung. Sie ist nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen das NIS-2-Gesetz voraussichtlich nicht umsetzen.
Nutzen Sie trotzdem die Gelegenheit, Ihre Cybersicherheit zu stärken:
Führen Sie die Selbstprüfung durch, um individuelle Empfehlungen zu erhalten, wie Sie Ihr Unternehmen besser gegen digitale Risiken schützen können – unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung.
Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein. So können Sie jederzeit zu Ihrem persönlichen Plan zurückkehren.
Ihre Daten unterliegen unserem Datenschutz.
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