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Handlungsempfehlung Sicherheitsmaßnahmen festlegen

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert, dass ein umfassendes IT-Sicherheitskonzept vorliegt, das sowohl die Informationssicherheit als auch die Datensicherheit berücksichtigt. Das IT-Sicherheitskonzept bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen in der Cybersicherheit – von der Risikobewertung über die Zugriffskontrolle bis hin zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Nur ein ganzheitliches, dokumentiertes und gelebtes IT-Sicherheitskonzept schafft ein belastbares Fundament für die Umsetzung der NIS2-Anforderungen. Dabei steht die ganzheitliche Betrachtung von organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen im Vordergrund, um die Sicherheit von IT-Systemen und Daten nachhaltig zu gewährleisten. Ziel ist es, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und Informationen zu gewährleisten und diese mithilfe einer Richtlinie zum Risikomanagement abzusichern. Ein IT-Sicherheitskonzept beginnt mit der Definition des Schutzbedarfs für Informationen, Systeme und Prozesse und umfasst Konzepte zu Identitäts- und Zugriffskontrollen, zur Netzwerksicherheit, zur Bedrohungserkennung und Reaktion darauf sowie zur Zugriffskontrolle auf schützenswerte Infrastrukturen und Anlagen. Dazu gehören auch Notfallkonzepte und Maßnahmen zur Wiederherstellung nach Sicherheitsvorfällen. Berücksichtigen Sie im Rahmen des Konzepts sowohl die physische als auch die digitale Sicherheit. Definieren Sie klare Sicherheitsanforderungen, dokumentieren Sie technische Schutzmaßnahmen und legen Sie verbindliche Vorgaben für Mitarbeitende fest. Das Sicherheitskonzept sollte regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden – insbesondere bei technologischen Änderungen oder neuen Bedrohungslagen. Dabei müssen die Leitungsorgane immer Kenntnis vom Sicherheitskonzept haben sowie dieses regelmäßig monitoren.