Qualifizierte Vertrauensdienste sind digitale Dienste, die besonders hohe Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Rechtsverbindlichkeit erfüllen. Sie sind in der eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014) geregelt und dürfen nur von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erbracht werden.