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Das NIS2-Umsetzungsgesetz zur Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie (kurz: NIS2UmsuCG) ist in Deutschland seit dem 05. Dezember 2025 in Kraft. Unter dem Namen „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ löst es auch die bisherige Bezeichnung NIS2UmsuCG ab.

Es ist das nationale Umsetzungsgesetz der europäischen NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555), welche bereits seit Januar 2023 gilt. Das Gesetz überführt die EU-Mindeststandards für Netz- und Informationssicherheit in deutsche Gesetzgebung.

Ziel ist es, festzulegen, welche Unternehmen und Organisationen in Deutschland bestimmte Anforderungen an die IT-Sicherheit erfüllen müssen. Darunter werden zum Beispiel Risikomanagement, Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen standardisiert.

Wichtige Hinweise:
Ab 1. Januar 2026 gilt die dreimonatige Registrierungspflicht beim BSI. Hierfür müssen sich Einrichtungen und Betreiber selbst identifizieren und beim BSI registrieren.

Eine genaue Konkretisierung der Maßnahmen durch BSI oder Verbände ist größtenteils noch in Bearbeitung. Dennoch sollten sie sich schnellstmöglich mit den möglichen neuen Pflichten vertraut zu machen.