Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Die Wichtigkeit lässt sich qualitativ bemessen und ist erreicht, wenn die Schwellenwerte gemäß BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) erreicht oder überstiegen sind.
Das NIS-2-Themencluster Besondere Anforderungen für KRITIS-Betreiber verweist auf spezielle Anforderungen, die insbesondere für Betreiber von kritischen Anlagen und/oder Dienstleistungen aus dem deutschen NIS-2-Gesetz hervorgehen.
vgl. Anhang 1 Teil 3 Tabelle „Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Energie“ BSI-KritisV